Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 11.2021
 
 
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Alle Angebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend. Der Lauf der im Vertrag vereinbarten Leistungen beginnt mit dem Abschluss des Vertrages.

Die vereinbarte Lieferzeit ist nur dann verbindlich, wenn ihre Einhaltung nicht durch Umstände unmöglich gemacht wird, die der Lieferer nicht zu vertreten hat oder deren Beseitigung außerhalb seiner Möglichkeiten liegt. (Materialmangel, Streik, Aussperrung, Pandemien oder andere Fälle höherer Gewalt). Sollten genannte Umstände die Lieferung unmöglich machen, kann der Lieferer vom Vertrag zurücktreten, ohne dem Besteller zu Schadenersatz verpflichtet zu sein.

Begründete Abweichungen vom vereinbarten Termin müssen toleriert werden.

Alle Preise gelten ab Werk zzgl. der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die im Zeitpunkt von Angebot bzw. Auftragsbestätigung bestehende Kostenlage ist Grundlage für die von uns genannten Preise. Falls sich die Basis nach Auftragserteilung infolge von Lohn- und Werkstofferhöhungen oder durch sonstige versteuernde Umstände ändert, sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise zu korrigieren.

Anzahlungen werden vereinbart, wenn Auftragsgröße, Lieferfrist oder sonstige unumgängliche Umstände hohe Vorfinanzierungen verursachen. Eine Verzinsung der Vorauszahlung erfolgt nicht.

Verpackung und Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Empfängers.

Kosten entstehend durch Zoll oder Versicherungen werden ebenfalls separat berechnet. Abweichungen bedürfen der Schriftform.

Jede Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Ware unser Werk verlässt oder dem Besteller zur Verfügung gestellt, bzw. zur vereinbarten Zeit versandbereit gestellt wird.

Die Entscheidung oder Prüfung, ob sich die bestellten oder vom Lieferer vorgeschlagenen, bzw. vom Besteller beigestellten Waren oder Werkstoffe für den Verwendungszweck eignen, ist Sache des Bestellers.

Vom Besteller zugelieferte Ware, die den bei Vertragsabschluss zugrunde gelegten Zeichnungen, Mustern, Liefermengen und Terminen nicht entsprechen, berechtigen den Lieferer zu Preiskorrekturen, wenn sich dadurch die Kostenbasis ändert.

Mängel an Zulieferteilen, welche während oder nach der Fertigung sichtbar oder festgestellt werden (Maß- und Qualitätsabweichungen, Gusslunker etc.) und die der Lieferer nicht zu vertreten hat, gehen zu Lasten des Bestellers. Bei Ausfall der Ware werden die bis zu dem Zeitpunkt der Mängelfeststellung entstandenen Kosten dem Besteller in Rechnung gestellt.

Für Mängel an zugelieferten Waren verschuldet durch den Lieferer, übernimmt dieser die Bearbeitung gleichartiger Waren.

Die Beistellteile sind uns kostenlos und frachtfrei anzuliefern. Zur Sicherstellung der vereinbarten Liefermenge ist, je nach Art der Ware, eine kostenfreie Mehrlieferung von 3 bis 10 % der Rohteile oder Werkstoffe erforderlich.

Ist dieses nicht der Fall und der Zulieferer durch Mängel an den Zulieferteilen nicht in der Lage die geforderte Auftragsmenge zu erfüllen, behält er sich das Recht einer Unterlieferung vor.

Beanstandungen müssen innerhalb 14 Tagen schriftlich mitgeteilt werden. Sind sie berechtigt, hat der Besteller Anspruch auf kostenlosen Ersatz bzw. Reparatur, jedoch nicht auf Schadenersatz. Ingebrauchnahme bzw. Verarbeitung der gelieferten Teile gilt als Annahme.

Zahlung ist innerhalb 14 Tagen netto Kasse zu leisten. Als Zahlungstermin gilt unser Bankeingang. Uns unbekannten Bestellern liefern wir gegen Vorauszahlung. Werden während des Vertrages Umstände festgestellt, welche die Zahlungsfähigkeit des Bestellers infrage stellen, kann der Lieferer vom Vertrag zurücktreten.

Bei Zahlungsüberschreitungen ist die Gesellschaft berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der deutschen Bank zu fordern.

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller bestehenden Forderungen des Unternehmens dessen Eigentum.

Die zur Auftragserfüllung und Abrechnung benötigten Daten werden mittels EDV verarbeitet und gespeichert.

Alle Unterlagen resultierend aus unseren Anfragen, Angeboten und Aufträgen inklusive der technischen und kaufmännischen Informationen, dürfen nicht ohne Zustimmung des Unternehmens verwertet oder dritten zugänglich gemacht werden.

Erfüllungsort ist Wedel, Gerichtsstand ist Pinneberg, wir sind jedoch berechtigt, unser Recht bei den für den Wohnsitz des Bestellers zuständigen Gerichten geltend zu machen.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt auch, wenn der Besteller Ausländer ist oder seinen Sitz im Ausland hat.

Im Falle von Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Unwirksame Bestimmungen gelten als durch eine wirtschaftlich gleichwertige Bestimmung ersetzt.

Abweichungen von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bedürfen der Schriftform.

1. Alle Angebote

Alle Angebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend. Der Lauf der im Vertrag vereinbarten Leistungen beginnt mit dem Abschluss des Vertrages.

Die vereinbarte Lieferzeit ist nur dann verbindlich, wenn ihre Einhaltung nicht durch Umstände unmöglich gemacht wird, die der Lieferer nicht zu vertreten hat oder deren Beseitigung außerhalb seiner Möglichkeiten liegt. (Materialmangel, Streik, Aussperrung, Pandemien oder andere Fälle höherer Gewalt). Sollten genannte Umstände die Lieferung unmöglich machen, kann der Lieferer vom Vertrag zurücktreten, ohne dem Besteller zu Schadenersatz verpflichtet zu sein.

Begründete Abweichungen vom vereinbarten Termin müssen toleriert werden.

2. Preise

Alle Preise gelten ab Werk zzgl. der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die im Zeitpunkt von Angebot bzw. Auftragsbestätigung bestehende Kostenlage ist Grundlage für die von uns genannten Preise. Falls sich die Basis nach Auftragserteilung infolge von Lohn- und Werkstofferhöhungen oder durch sonstige versteuernde Umstände ändert, sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise zu korrigieren.

3. Anzahlungen

Anzahlungen werden vereinbart, wenn Auftragsgröße, Lieferfrist oder sonstige unumgängliche Umstände hohe Vorfinanzierungen verursachen. Eine Verzinsung der Vorauszahlung erfolgt nicht.

4. Verpackung und Versand

Verpackung und Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Empfängers.

Kosten entstehend durch Zoll oder Versicherungen werden ebenfalls separat berechnet. Abweichungen bedürfen der Schriftform.

5. Gefahrenübergang

Jede Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Ware unser Werk verlässt oder dem Besteller zur Verfügung gestellt, bzw. zur vereinbarten Zeit versandbereit gestellt wird.

6. Haftung und Mängel

Die Entscheidung oder Prüfung, ob sich die bestellten oder vom Lieferer vorgeschlagenen, bzw. vom Besteller beigestellten Waren oder Werkstoffe für den Verwendungszweck eignen, ist Sache des Bestellers.

Vom Besteller zugelieferte Ware, die den bei Vertragsabschluss zugrunde gelegten Zeichnungen, Mustern, Liefermengen und Terminen nicht entsprechen, berechtigen den Lieferer zu Preiskorrekturen, wenn sich dadurch die Kostenbasis ändert.

7. Mängel an Zulieferteilen

Mängel an Zulieferteilen, welche während oder nach der Fertigung sichtbar oder festgestellt werden (Maß- und Qualitätsabweichungen, Gusslunker etc.) und die der Lieferer nicht zu vertreten hat, gehen zu Lasten des Bestellers. Bei Ausfall der Ware werden die bis zu dem Zeitpunkt der Mängelfeststellung entstandenen Kosten dem Besteller in Rechnung gestellt.

Für Mängel an zugelieferten Waren verschuldet durch den Lieferer, übernimmt dieser die Bearbeitung gleichartiger Waren.

8. Zuliefermenge

Die Beistellteile sind uns kostenlos und frachtfrei anzuliefern. Zur Sicherstellung der vereinbarten Liefermenge ist, je nach Art der Ware, eine kostenfreie Mehrlieferung von 3 bis 10 % der Rohteile oder Werkstoffe erforderlich.

Ist dieses nicht der Fall und der Zulieferer durch Mängel an den Zulieferteilen nicht in der Lage die geforderte Auftragsmenge zu erfüllen, behält er sich das Recht einer Unterlieferung vor.

9. Beanstandungen

Beanstandungen müssen innerhalb 14 Tagen schriftlich mitgeteilt werden. Sind sie berechtigt, hat der Besteller Anspruch auf kostenlosen Ersatz bzw. Reparatur, jedoch nicht auf Schadenersatz. Ingebrauchnahme bzw. Verarbeitung der gelieferten Teile gilt als Annahme.

10. Zahlung

Zahlung ist innerhalb 14 Tagen netto Kasse zu leisten. Als Zahlungstermin gilt unser Bankeingang. Uns unbekannten Bestellern liefern wir gegen Vorauszahlung. Werden während des Vertrages Umstände festgestellt, welche die Zahlungsfähigkeit des Bestellers infrage stellen, kann der Lieferer vom Vertrag zurücktreten.

Bei Zahlungsüberschreitungen ist die Gesellschaft berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der deutschen Bank zu fordern.

11. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller bestehenden Forderungen des Unternehmens dessen Eigentum.

12. Datenverarbeitung

Die zur Auftragserfüllung und Abrechnung benötigten Daten werden mittels EDV verarbeitet und gespeichert.

13. Geheimhaltung und Urheberrecht

Alle Unterlagen resultierend aus unseren Anfragen, Angeboten und Aufträgen inklusive der technischen und kaufmännischen Informationen, dürfen nicht ohne Zustimmung des Unternehmens verwertet oder dritten zugänglich gemacht werden.

14. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist Wedel, Gerichtsstand ist Pinneberg, wir sind jedoch berechtigt, unser Recht bei den für den Wohnsitz des Bestellers zuständigen Gerichten geltend zu machen.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt auch, wenn der Besteller Ausländer ist oder seinen Sitz im Ausland hat.

15. Schlussbestimmungen

Im Falle von Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Unwirksame Bestimmungen gelten als durch eine wirtschaftlich gleichwertige Bestimmung ersetzt.

Abweichungen von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bedürfen der Schriftform.

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